Das Geschäftsgebiet (entspricht dem "Wirkungsbereich" laut Satzung) unserer Waldbesitzervereinigung erstreckt sich ausschließlich auf den Landkreis Freising. Wir sind nur für Mitglieder tätig und nur in Wäldern, die innerhalb des Geschäftsgebietes liegen.
Zum Landkreis Freising zählen folgende Gemeinden:
| Allershausen | Kranzberg |
| Attenkirchen | Langenbach |
| Au i.d. Hallertau | Marzling |
| Eching | Mauern |
| Fahrenzhausen | Moosburg |
| Freising | Nandlstadt |
| Gammelsdorf | Neufahrn b. Freising |
| Haag a.d. Amper | Paunzhausen |
| Hallbergmoos | Rudelzhausen |
| Hohenkammer | Wang |
| Hörgertshausen | Wolfersdorf |
| Kirchdorf a.d. Amper | Zolling |
Karte unseres Geschäftsgebietes:
(Für eine größere Kartendarstellung auf das Bild klicken)
Der in §1 Abs. 5 unserer Satzung genannte "Wirkungsbereich" nennt den Landkreis Freising sowie den "Forstamtsbereich". Damit ist der Zuständigkeitsbereich des ehemaligen Forstamtes Freising gemeint, welcher sich im Privat- und Körperschaftswald ebenfalls ausschließlich auf Waldflächen im Landkreis Freising erstreckte.
