Das Geschäftsgebiet (entspricht dem "Wirkungsbereich" laut Satzung) unserer Waldbesitzervereinigung erstreckt sich ausschließlich auf den Landkreis Freising. Wir sind nur für Mitglieder tätig und nur in Wäldern, die innerhalb des Geschäftsgebietes liegen.

Zum Landkreis Freising zählen folgende Gemeinden:

Allershausen Kranzberg
Attenkirchen Langenbach
Au i.d. Hallertau Marzling
Eching Mauern
Fahrenzhausen Moosburg
Freising Nandlstadt
Gammelsdorf Neufahrn b. Freising
Haag a.d. Amper Paunzhausen
Hallbergmoos Rudelzhausen
Hohenkammer Wang
Hörgertshausen Wolfersdorf
Kirchdorf a.d. Amper               Zolling

 

Karte unseres Geschäftsgebietes:

 

Geschaeftsgebiet Karte 

(Für eine größere Kartendarstellung auf das Bild klicken)

 

Der in §1 Abs. 5 unserer Satzung genannte "Wirkungsbereich" nennt den Landkreis Freising sowie den "Forstamtsbereich". Damit ist der Zuständigkeitsbereich des ehemaligen Forstamtes Freising gemeint, welcher sich im Privat- und Körperschaftswald ebenfalls ausschließlich auf Waldflächen im Landkreis Freising erstreckte.

 

 

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